Im Rahmen des Geldwäschegesetzes sind wir verpflichtet, auch Ihre Mitarbeiter zu identifizieren.
Für den Identifizierungsprozess via Fotoupload gilt wie folgt:
Als Staatsbürger eines Landes innerhalb der EU muss Ihr Mitarbeiter ein Foto des Personalausweises oder Reisepasses innerhalb des Registrierungsprozesses hochladen.
Als Staatsbürger eines Landes außerhalb der EU muss Ihr Mitarbeiter ein Foto des Reisepasses und Aufenthaltstitels in Kartenform innerhalb des Registrierungsprozesses hochladen.