Die Payment Services Directive 2 (PSD2) stellt mehrere Anforderungen an die Anbieter von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Der Zahlungsauslösedienstleister darf nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Informationen über Sie zur Verfügung stellen. Der Kontoinformationsdienstleister darf nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung auf Informationen über das von Ihnen angegebene Konto zugreifen.